Quereinstieg in den Pädagog:innenberuf

In der Schule von heute wird die Zukunft von morgen gestaltet. In ihr begegnen einander nicht nur Lehrer/innen und Schüler/innen, es findet auch die Begegnung von Wissen von heute und Gesellschaft von morgen statt. Schulen sind deshalb als moderne Kompetenzzentren gefordert. 

Die Erzählung von Schule wird modernisiert

Schulen sind heute als moderne Kompetenzzentren gefordert. Sie schaffen Bildungs- und Entwicklungsräume und auch einen „safe room“ für unsere Schülerinnen und Schüler. 

Berufsschullehrer:innen helfen jungen Heranwachsenden dabei, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln und ihre Allgemeinbildung zu vertiefen. Als Berufsschullehrer:in lehrst du deinen Schüler:innen außerdem theoretisches Wissen über den jeweiligen Beruf, zu dem sie gerade ausgebildet werden.

Wir suchen dich für einen „Klasse“-Job!

Der Quereinstieg für den fachlich-theoretischen Unterricht in unserer Schule:

Wir suchen aktuell eine Lehrperson für den fachtheoretischen Unterricht (Fachgruppe 2) im Bauhauptgewerbe. Dieser Unterricht umfasst die Gegenstände Bautechnik, Angewandte Mathematik und Bauzeichnen. Die Ausschreibung der Stelle erfolgt als volle Lehrverpflichtung mit 22 Wochenstunden.

Kontakt

Direktion BS Bau
E-Mail: Dir. Gernot Kulle

Neuer Gesetzesentwurf des österreichischen Bildungsministerium

Ein aktuell sich noch in Bearbeitung befindender Gesetzesentwurf vom österreichischen Bildungsministerium sieht nun ein neues Modell für Quereinsteiger vor, die nach absolvierten, fachlich geeigneten Studiengängen in den Lehrerberuf überwechseln möchten oder bereits berufliche Erfahrung als Lehrkraft in allgemeinbildenden Unterrichtsfächern in Mittelschulen, BMHS oder AHS mitbringen.


Klasse Job: Andreas erzählt, warum er als Mechatroniker Lehrer wurde.



Klasse Job: Agnes erzählt, warum sie als Floristin auch Gartenbaulehrerin wurde.

Lehrpersonen an Berufsschulen

Die Lehrpersonen an Berufsschulen absolvieren ihre Lehramtsausbildung an den Pädagogischen Hochschulen für folgende Fächerbündel:

  • Allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände
  • Fachtheoretische Unterrichtsgegenstände
  • Fachpraktische Unterrichtsgegenstände

Sie absolvieren in den ersten Dienstjahren berufsbegleitend zum Unterricht an der Schule das Bachelorstudium „Duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe“.

Dass alle Unterrichtenden an berufsbildenden Schulen – mit Ausnahme der Lehrpersonen allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände – vor Eintritt in den Schuldienst eine mehrjährige facheinschlägige Berufspraxis in der Wirtschaft zu absolvieren haben, zeigt, dass der Praxisbezug ein zentrales Element des berufsbildenden Schulwesens ist.

Seit dem Studienjahr 2016/17 gibt es eine, der Bologna-Struktur entsprechende Neuorganisation der Lehramtsstudien der Sekundarstufe Berufsbildung – Bachelorstudium im Ausmaß von 240 ECTS-AP und Masterstudium im Ausmaß von 60 ECTS-AP, wobei Letzteres für Lehrpersonen an Berufsschulen, für Lehrpersonen des fachpraktischen Unterrichts und für Lehrpersonen des fachtheoretischen Unterrichts mit facheinschlägiger tertiärer Ausbildung optional ist.

Anstellungserfordernisse

Die Anstellungserfordernisse für eine Vertragslehrerin oder einen Vertragslehrer an einer Berufsschule sind je nach Fachgruppe unterschiedlich.

Allgemeinbildender Unterricht – Fachgruppe 1

  • Einschlägige Matura (HAK, HTBLA oder andere)
  • Mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis
  • Bei einer AHS-Matura, einer Studienberechtigungsprüfung oder einer Berufsreifeprüfung ist zusätzlich die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung erforderlich.

Fachlich-theoretischer Unterricht – Fachgruppe 2

  • Einschlägige Matura (HAK, HTBLA oder andere)
  • Mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis
  • Bei einer AHS-Matura, einer Studienberechtigungsprüfung oder einer Berufsreifeprüfung ist zusätzlich die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung erforderlich.

Fachlich-praktischer Unterricht – Fachgruppe 3

  • Lehrabschlussprüfung
  • Meisterprüfung, Werkmeisterprüfung et cetera
  • Vorweis einer 3-jährigen einschlägigen Berufspraxis nach erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung