Fördermaßnahmen
Wenn Du Unterstützung, vor allem in Mathe oder Deutsch, brauchst:
Unser Angebot können Lehrlinge nutzen, die förderfähig sind. Zu dieser Zielgruppe zählen Lehrlinge:
im öffentlichen und privaten Sektor
mit einem aufrechten Lehrverhältnis oder
jene, deren Lehrverhältnis vor nicht mehr als 6 Monaten durch Lehrabbruch oder Ablauf der regulären Lehrzeit beendet wurde.
Mehr Infos unter www.lehre-statt-leere.at
Der KUS hilft aber auch bei privaten, schulischen oder beruflichen Problemen und organisiert Sportveranstaltungen und Kreativworkshops im kulturellen Bereich.
Mehr Infos unter www.kusonline.at
Weitere Förderungsmöglichkeiten (bitte den Link im jeweiligen Absatz anklicken)
Familienbeihilfe
Grundsätzlich besteht (bei Erfüllung aller sonstigen Anspruchsvoraussetzungen) Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder; für volljährige Kinder unter 24 Jahren besteht bei Vorliegen einer Berufsausbildung – beispielsweise der Absolvierung eines anerkannten Lehrverhältnisses – Anspruch auf Familienbeihilfe.
Freifahrt und Fahrtenbeihilfe
Für die täglichen Fahrten von Lehrlingen zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz ist die Lehrlingsfreifahrt vorgesehen. Steht ein öffentliches Verkehrsmittel dafür nicht zur Verfügung oder ist dessen Benutzung nicht zumutbar (z.B. wenn der Ausbildungsplatz ständig nicht rechtzeitig erreicht wird), kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden, sofern der Arbeitsweg mindestens zwei km beträgt. Für behinderte Lehrlinge gilt diese Mindestentfernung nicht, wenn der Lehrling auf ein Verkehrsmittel angewiesen ist.
LEHRE.FÖRDERN
Neben verschiedenen Unternehmensförderungen erhalten auch Lehrlinge selbst die Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung ersetzt. Die Förderungen können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden.
Bildungsbonus Wien
Der Bildungsbonus ist eine Leistung des waff, speziell für Absolventinnen/Absolventen einer Lehre. Unterstützt werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen.